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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
JA-Connect Computer GmbH

1. Allgemeines

Unsere Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, bei Verbrauchern aber nur, wenn sie beim jeweiligen Vertragsabschluß noch einmal darauf hingewiesen werden; AGB des Käufers, die unseren entgegenstehen oder widersprechen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Eventuell bestehende Eigentumsvorbehalte unserer Seite gelten auf jeden Fall als vereinbart.

2. Preise

Es gelten grundsätzlich unsere am Vertragsabschlußtag geltenden Listenpreise - vorbehaltlich etwaiger Kursschwankungen. Die angegebenen Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, zzgl. etwaige Versandkosten wie im Auftragsvorgang ersichtlich. Ist Zahlung in fremder Währung vereinbart, so trägt der Verkäufer ab Vertragsschluss das Kursrisiko.

3. Lieferung, Gefahrübergang

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind im Rahmen der Geltenden Übung zulässig, wobei die Sachen mindestens mittlere Art und Güte haben.
Gegenüber Unternehmern gilt: es erfolgt - auch frachtfreie – Lieferung auf Gefahr des Käufers; die Gefahr geht spätestens mit Aufgabe zum Transport auf den Käufer über; überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

4. Versand, Versandkosten

Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers.
Gegenüber Unternehmern gilt: Mangels besonderer Weisung bestimmen wir als Beauftragte des Käufers Transportart und -weg. Wir decken Versicherungen nur auf Weisung und Kosten der Käufer.

5. Lieferung

Für Verbraucher gilt: Sichtbare Mengendifferenzen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bei uns und dem Transportunternehmen anzuzeigen; ansonsten verliert der Käufer seine aus diesen Mängeln resultierenden Ansprüche. Versteckte Differenzen sind spätestens innerhalb eines Jahres (bei Verbrauchern: zwei Jahre) ab Lieferung geltend zu machen. Für Unternehmer gilt § 377 HGB.

6. Abnahme

Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

7. Lieferstörungen

Von uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Lieferpflicht. Das gilt insbesondere bei staatlichen Eingriffen, ferner dann, wenn unsere Vorlieferer ohne unser Verschulden von der Lieferpflicht ganz oder teilweise entbunden sind oder wenn die normalen Bezugs - oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern. Daneben sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, vom Vertrag sofort oder später ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Käufer kann dann zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht erklären, ob wir zurücktreten oder binnen angemessener Frist liefern wollen.
Reichen in den obigen Fällen die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen zur Befriedigung aller Käufer nicht aus, so sind wir berechtigt, gleichmäßige Kürzungen bei allen Lieferungen vorzunehmen; darüber hinaus sind wir von Lieferverpflichtungen befreit.

8. Gewährleistung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und uns von offensichtlichen Mängeln innerhalb von 14 Tagen Anzeige zu machen. Unterlässt er diese Anzeige, oder wird die Ware von ihm vor der Anzeige verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag, solange nicht der Fehler berechtigterweise weitere Leistungen unzumutbar werden lässt.
Im Falle einer berechtigten Beanstandung hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer neuen Sache, wobei wir bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit einer Nacherfüllungsart diese jeweils verweigern können; bei Fehlschlagen der Nacherfüllung, Unzumutbarkeit auf unserer Seite oder erfolglosem Ablauf einer vom Käufer gesetzten Nachfrist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, und er kann Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Rücksendungen haben im Originalkarton oder einer sonstigen, mindestens gleich geeigneten Verpackung zu erfolgen.
Sollte die Beanstandung grundlos sein oder auf einem Bedienungsfehler basieren, behalten wir uns vor, den Bearbeitungsaufwand in Höhe des Mehraufwands gegenüber dem normalen Geschäftsbetrieb in Rechnung zu stellen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns gesendet wird.
Gegenüber Unternehmern gilt, dass uns das Wahlrecht hinsichtlich Nachbesserung oder Nachlieferung aus § 439 I zukommt.
Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Geräte an uns, selbständig eine Datensicherung vorzunehmen.

9. Haftungsmaßstab und -umfang

Hinsichtlich Schäden, die nicht Leib, Leben oder Gesundheit betreffen und sich nicht auf die Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag beziehen, sind wir nur für grobe Fahrlässigkeit unsererseits und seitens unserer Erfüllungsgehilfen verantwortlich.
In keinem Fall haften wir für den Ersatz mittelbarer Folgeschäden.
Nur für Unternehmer: Unsere Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des dreifachen Nettorechnungsbetrags der schadensauslösenden Lieferung bzw. Leistung beschränkt.

10. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind zahlbar netto ohne Abzug sofort nach Erhalt der Ware.

b) Wechsel und Schecks sind keine Barzahlung; sie werden, wenn wir ihre Herausgabe einräumen, nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung aller Spesen Zahlung halber angenommen. Zu rechtzeitigen Vorlagen von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet, bemühen uns aber stets um eine rechtzeitige Einlösung.

c) Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückhaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen demselben Vertragsverhältnis zu.

d) Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Treten wir infolge des Annahmeverzuges des Käufers vom Vertrag zurück, sind wir bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Zahlungsverzug, Bonitätszweifel

Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte (soweit sie zusätzlich gewährt wurden), Skonti und sonstige Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Lieferungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen bzw. Vorauskasse verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
Die voraus genannten Rechte stehen uns gegenüber Unternehmern auch dann zu, wenn hinsichtlich des Käufers, seiner Gesellschafter oder der Unternehmen seines Bereiches Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, so können wir sofortige Barzahlung verlangen.

12. Abtretung der Forderungen

Wir sind berechtigt unsere Forderungen an Dritte ( z.B. Factoringbanken, Creditreform u.s.w. ) abzutreten, soweit dies nicht mit entsprechenden Klauseln von Lieferanten hinsichtlich Forderungsabtretungen wegen Eigentumsvorbehalts kollidiert.

13. Eigentumsvorbehalt, Sicherung

a) Gesicherte Forderungen, Freigabe der Übersicherung

Gegenüber Unternehmern gilt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderung, auch Saldoforderung, die uns, gleichgültig aus welchem Rechtsgründen, gegen den Käufer und die Unternehmen seines Bereiches zustehen, werden die in den nachfolgenden Teilen b) bis f) aufgeführten Sicherheiten eingeräumt. Übersteigt deren Wert die Forderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet, wobei wir uns bemühen, Wünschen nach Freigabe bestimmter Sicherheiten nachzukommen. Gegenüber Verbrauchern gilt, dass die folgenden Rechte nur hinsichtlich der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vereinbart sind.

b) Eigentumsvorbehalt, Be- und Verarbeitung, Vermischung und Verbindung

Die Ware bleibt bis zur Vollbezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Gegenüber Unternehmern gilt, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung aller nach Nr. 13 a) bestehenden Forderungen unser Eigentum bleibt. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer, soweit wir nicht ohnehin nach den §§ 946 bis 949 BGB (Mit-)Eigentümer geworden sind, schon jetzt sein Eigentums- bzw., Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamteinheit an uns ab und verwahrt sie für uns. Verpfändung oder Sicherungsübereignung unseres (Mit-) Eigentums ist untersagt.

c) Veräußerungsbefugnis

Der Käufer ist, wenn er Unternehmer ist, befugt, unser Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern; diese Befugnis erlischt, wenn sich der Käufer in Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderungen vereinbart.

d) Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware (be- oder verarbeitet, vermischt oder verbunden) veräußert, tritt er hiermit schon jetzt alle darauf entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden, auch soweit sie Entgelte für Arbeitsleistungen enthalten mit allen Nebenrechten , insbesondere Sicherheiten an uns ab. Veräußert der Käufer unser Ware nach der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so sind wir neben Mitberechtigten Gesamtgläubiger (Treuhänder), Hilfsweise ist die Forderung des Käufers gegen seinen Kunden nach dem Verhältnis des Verkaufswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der vom Käufer verkauften Ware abgetreten. Die Abtretung an uns betrifft immer den noch realisierbaren Teil der Forderung. Auf unser Verlangen wird der Käufer die Abtretung Offenlegen und uns die nötigen Auskünfte und Unterlagen geben. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, falls er nicht im Verzug ist; eine Abtretung an Dritte ist ihm nicht gestattet.

e) Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt

Die Geltendmachung erfolgt nach § 449 BGB durch Rücktritt und Herausverlangen.

f) Sicherungsanspruch, Verfügungsverbot

Wir sind berechtigt, für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers jederzeit Sicherheiten unserer Wahl (insbesondere Grundschulden) und deren Verstärkung zu fordern, wenn die Höhe der Verbindlichkeiten das rechtfertigt. Wir sind bevollmächtigt, Werte des Käufers, die unserer tatsächlichen Einwirkung unterliegen, als Sicherheit/Pfand in Anspruch zu nehmen und zu verwerten, wenn der Käufer in Verzug kommt, jedoch, wenn der Käufer Verbraucher ist, nur dann, wenn hinreichende Tatsachen vorliegen, die berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers aufkommen lassen. Der Käufer kann Ansprüche, die ihm gegenüber uns zustehen, nur mit unserer Zustimmung abtreten, verpfänden oder sonst darüber verfügen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, maßgebendes Recht

Gegenüber Unternehmern gilt: Erfüllungsort für alle Lieferungen, auch frachtfreie, ist Abgangswerk oder -lager; Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten des Käufers und Gerichtsstand ist Wesel am Rhein.

15. Datenschutz

a. Wir beachten die Regeln der Datenschutzgesetze und nehmen auch im Interesse des Kunden den Schutz der persönlichen Daten ernst. Personenbezogene Daten werden von uns ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung des Kunden verwendet. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Die Speicherung der Bestell- und Adressdaten erfolgt im Rahmen der Auftragsabwicklung und für Gewährleistungszwecke.

b. Wir geben die personenbezogenen Daten des Kunden einschließlich des Namens, der Anschrift und der E-Mail-Adresse nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des jeweiligen Kunden an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

c. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden die Daten des jeweiligen Kunden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung der Daten eingewilligt hat.

d. Als Kunde haben Sie jederzeit das Recht auf kostenfreie Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, die Berechtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie den Widerruf erteilter Einwilligungen und den Zweck der Datenverarbeitung. Der Verwendung der über Ihre Person gespeicherten Daten können Sie jederzeit widersprechen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an unsere E-Mail Adresse oder senden Sie Ihr Verlangen per Post an unsere Anschrift.

e. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite in der Rubrik 'Datenschutz'.



JA-Connect Computer GmbH, Voerde am Rhein, 22.05.2018


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